Grundwasserökosysteme im Recht?

GroundCare | Publikation | Grundwasser

Vorschau

Das Grundwasser ist der größte und älteste kontinentale Lebensraum. Trotzdem wird in der europäischen und deutschen Rechtspraxis Grundwasser bisher als Ressource und nicht als Lebensraum behandelt. Allerdings kann der Lebensraumbezug über die Definition des Grundwassers als Gewässer im deutschen Wasserhaushaltsgesetz bzw. als „aquatisches Ökoysystem“ in der Europäischen Grundwasserrichtlinie (EG-GWRL) hergestellt werden. Die Umsetzung des Grundwasserschutzes sollte sich am ökosystemaren Ansatz für Oberflächengewässer in der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und den Zielen der nationalen Biodiversitätsstrategie orientieren. Für das Grundwasser wird die Einführung der Begriffe „guter ökologischer Zustand“ und „Grundwasserökosysteme“ in das Umweltrecht vorgeschlagen. Grundwasserlebensräume und -arten sollten durch die Eingriffsregelung berücksichtigt und in die FFH-Richtlinie, in das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung aufgenommen werden. Fachlich und rechtlich ist die Diskriminierung der Grundwasserökosysteme gegenüber Oberflächengewässern nicht zu begründen. Die Autoren argumentieren für die „Gleichberechtigung“ von Oberflächen- und Grundwasser und machen Vorschläge für die Anpassung des bestehenden Rechts im Sinne eines ökologisch begründeten Grundwasserschutzes.

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Verweis: https://link.springer.com/article/10.1007/s00767-018-0394-3


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