Die Notwendigkeit einer Klassifizierung der Seeuferstruktur als hydromorphologische Qualitätskomponente wird durch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie vorgegeben und dient der Unterstützung der biologischen Bewertung. Die Bund/Länderareitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat hierfür ein Übersichtsverfahren erarbeiten lassen, das in zwei korrespondierenden Einzelbeiträgen kurz vorgestellt werden soll. Im ersten Teil werden Hintergrund, Zielstellung und fachliche Grundlagen des Verfahrens diskutiert.
Verweis: https://www.kogge.auf.uni-rostock.de/docs/pub/KW_2016_1_Seeuferstruktur1.pdf
Ansprechperson
Dr. rer. nat. Dr. agr. Dietmar Mehl
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