Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V, BDEW-Wasserwirtschaft MV und KOWA MV stimmen in dem Standpunkt überein, dass für Kläranlagen, die einen relevanten Anteil an der Nichteinhaltung der Orientierungswerte für Phosphor gemäß Oberflächengewässerverordnung haben, die mit der Studie aufgezeigten Möglichkeiten zur gezielten Phosphor-Elimination im Zusammenwirken der zuständigen Wasserbehörden und Kläranlagenbetreiber aktiv genutzt werden sollen. Zur Ermittlung von Prioritäten wurde ein Bewertungsschema entwickelt, welches dieser Erklärung als Anlage beiliegt. Für die Kläranlage mit hoher Relevanz und günstigem Kosten/Nutzen-Verhältnis ist in der wasserrechtlichen Erlaubnis ein ordnungsrechtlicher Überwachungswert für Phosphor vorzugeben.
Verweis: https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1603091
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